Bauberatung

Lichtverschmutzung: Fazit einer Unterredung mit dem Umwelt- und Energieministerium

Der Mouvement Ecologique hat sich in den letzten 2 Jahren konsequent, gemeinsam mit der ökologischen Bauberatung des Oekozenter Pafendall, für konkrete Schritte zur Reduktion der Lichtverschmutzung eingesetzt (öffentliche Konferenz, Fachseminar, Stellungnahmen…). Dies erfolgte mit der Unterstützung des Umweltministeriums, das seinerseits die Ausarbeitung eines Leitfadens „Gutes Licht im Außenraum“ in die Wege leitete (siehe www.emwelt.lu). Mit dem Naturpark „Ourdall“ starteten die Ministerien für Umwelt bzw. Energie- und Landesplanung ein Pilotprojekt „Night Light“ (siehe www.naturpark-our.lu).

Um eine Zwischenbilanz der Initiativen zu ziehen und weitere Schritte im Kampf gegen die Lichtverschmutzung zu erörtern, fand rezent eine Unterredung zwischen einer Delegation von Mouvement Ecologique und Oekozenter Pafendall mit den Ministern Carole Dieschbourg und Claude Turmes statt. Beide Organisationen hatten vor einigen Monaten konkrete Anregungen betreffend die weitere Strategie zur Reduktion der Lichtverschmutzung unterbreitet.

Einigkeit bestand darin, dass das Bewusstsein für die Thematik und für konkrete Maßnahmen bei staatlichen und kommunalen Behörden zugenommen hat. Seitens MECO und OZ wurde bedauert, dass nichtsdestotrotz im Rahmen des Koalitionsabkommens keine spezifischen gesetzlichen Regelungen gegen die Lichtverschmutzung zurückbehalten wurden. Dies sei letztlich unabdingbar.

In der Zwischenzeit müsste die Lichtverschmutzung allerdings zwingend, so beide Organisationen, u.a. in der anstehenden Reform des Kommodo-Incommodo Gesetzes integriert werden bzw. (in detaillierter Form) ebenfalls in das, vom Innenministerium den Gemeinden zur Verfügung gestellte, „règlement-type sur les bâtisses“, das Empfehlungen für die Gestaltung der kommunalen Bautenreglemente enthält. Was letzteres anbelangt, so sollten auch konkretere Empfehlungen u.a. für Werbetafeln und Schaufensterbeleuchtungen erstellt werden, ein Bereich für den (aufgrund des sog. Omnibus-Gesetzes) nun die Gemeinden zuständig sind.

Beide Ministerien teilen diese Ansicht. Was die vorliegende Reform des Kommodo-Inkommodo Gesetzes anbelangt, sei dies jedoch nach Ansicht der Ministerien noch nicht möglich gewesen, da es sich hierbei nur um eine sehr begrenzte Reform handelt. (Es seien allerdings Arbeiten an einer grundlegenderen Reform im Gange, die Lichtverschmutzung solle zu diesem Zeitpunkt integriert werden.) Zurzeit würde allerdings an einer grundlegenderen Reform gearbeitet und die Lichtverschmutzung solle dann integriert werden. Mit dem Innenministerium werde Kontakt aufgenommen, um die Empfehlungen für die Gemeinden zu präzisieren.

Der erwähnte Leitfaden „Gutes Licht im Außenbereich“ berücksichtigt Naturschutzaspekte nicht (also z.B. die Auswirkungen auf nachtaktive Insekten bzw. auch Fledermäuse). Deshalb haben beide Minister den Vorschlag angenommen, den Leitfaden kurzfristig diesbezüglich zu ergänzen. Bei der Erstellung von „Licht-Masterplänen“ von Gemeinden soll in Zukunft auch der Naturschutzaspekt gleichwertig berücksichtigt werden und z.B. entsprechende Korridore für dämmerungs- und nachtaktive Fledermäuse berücksichtigt werden.

Der Bereich der Lichtverschmutzung müsste – in dieser Konsequenz – auch in das Naturschutzgesetz Eingang finden (was derzeit noch nicht der Fall ist), so der Mouvement Ecologique. Seitens des Umweltministeriums erfolgte die Zusage es würde überprüft, ob dies demnächst erfolgen könnte.

Was die Information bzw. Weiterbildung technischer Dienste von Gemeinden anbelangt, so soll von beiden Ministerien, nach Abschluss der erwähnten Arbeiten, ein entsprechendes Angebot an die Gemeinden erfolgen.

Schlussendlich schlugen beide Organisationen die Schaffung eines „comité de suivi“ mit betroffenen Akteuren vor, um die weiteren Arbeiten zu begleiten.